Service
Kosten und Finanzierung
Gesetzliche Krankenkasse
Abgesehen von Schwerstfehlstellungen übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten in der Regel nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Wir beantragen für Sie die Kostenübernahme Ihrer Behandlung bei der Krankenkasse. Bei Bewilligung leisten Sie im Laufe der Behandlung einen durch die Krankenkasse festgesetzten Eigenanteil zwischen 10% und 20%. Diesen Eigenanteil erhalten Sie bei erfolgreichem Abschluß der Behandlung von der Krankenkasse zurück. Maßgabe ist hier die gute Mitarbeit des Patienten.
Falls sich neben den Leistungen der Krankenkasse weitere Behandlungsmethoden als sinnvoll erweisen, werden wir Sie im Rahmen der Planbesprechung darauf hingewiesen. Sollten Sie sich dafür entscheiden, können wir Ihnen hierfür eine zinsfreie Finanzierung anbieten.
Private Versicherung / Beihilfe (PKV)
Hier hängt die Kostenübernahme vom abgeschlossenen Versicherungsvertrag ab. Im Rahmen der Planbesprechung erhalten Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag, welchen Sie dann bei Ihrer PKV einreichen können. Sollte es im Genehmigungsverfahren Probleme geben, sind wir gerne behilflich.